Deutsche Beamte: Ex-Soldaten versuchten, eine Söldnergruppe zu bilden

Deutsche Beamte: Ex-Soldaten versuchten, eine Söldnergruppe zu bilden

Die Bundesanwaltschaft hat zwei ehemalige Soldaten des Versuchs der Bildung einer terroristischen Vereinigung beschuldigt, indem sie angeblich versucht haben, eine Gruppe von Söldnern aufzubauen, die angeblich in den militärischen Konflikt im Jemen eingegriffen haben

BERLIN – Die deutsche Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag zwei ehemalige Soldaten beschuldigt, versucht zu haben, eine terroristische Vereinigung zu gründen, indem sie angeblich versucht haben, eine Gruppe von Söldnern aufzubauen, die angeblich in den militärischen Konflikt im Jemen eingegriffen haben.

Die Bundesanwaltschaft wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass „die Angeklagten hinreichend verdächtig sind, als Anführer versucht zu haben, eine terroristische Vereinigung zu bilden“.

Die Männer, die nach deutschem Datenschutzrecht nur als Arend-Adolf G. und Achim A. identifiziert werden, hätten Anfang 2021 beschlossen, eine eigene Söldnergruppe aus 100 bis 150 ehemaligen Soldaten oder Polizisten zu gründen.

Beide Verdächtigen sind deutsche Staatsbürger und ehemalige Angehörige der Bundeswehr.

Die Hauptmotivation der Männer bestand darin, jeden Monat etwa 40.000 Euro (43.900 US-Dollar) zu verdienen, indem sie die Dienste der Gruppe Dritten, insbesondere Saudi-Arabien, anboten, sagten die Staatsanwälte. Das ölreiche Königreich hat in den Konflikt im benachbarten Jemen gegen die Huthi-Rebellengruppe eingegriffen.

Die Staatsanwälte sagten, die Versuche der Männer, saudische Beamte zu kontaktieren, seien gescheitert.

Die Männer waren sich bewusst, dass ihre Pläne für eine militärische Intervention im Jemen unweigerlich die Tötung von Menschen erfordern würden, und sie waren sich bewusst, dass auch Zivilisten verletzt und getötet werden könnten, sagten Staatsanwälte.

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Die Aussage der Bundesanwaltschaft fügte hinzu, dass die „Ideen der Verdächtigen auch durch Mitteilungen einer Wahrsagerin gestützt wurden, die die Angeklagten als verbindliche Handlungsanweisungen verstanden“. Er hat nicht angegeben.

Die beiden Verdächtigen wurden im Oktober in Süddeutschland festgenommen.

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