Das österreichische Verfassungsgericht hebt das Kopftuchverbot in Grundschulen auf

Das österreichische Verfassungsgericht hebt das Kopftuchverbot in Grundschulen auf

Das Kopftuchverbot in Grundschulen Österreich wurde vom Verfassungsgericht des Landes aufgehoben. Das Gesetz verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und ist daher verfassungswidrig, urteilten die Richter am Freitag. Er wählt ohne weitere Begründung eine bestimmte Religion, den Islam, die dem Erfordernis der religiösen und ideologischen Neutralität des Staates widerspricht. Das Kopftuchverbot besteht seit Herbst 2019, nachdem der rechtskonservative im Frühsommer das äußerst umstrittene Gesetz verabschiedet hatte. ÖVP-FPÖ Regierung war entschieden worden.

Es ist wahr, dass dies betrifft Verbot – „das Tragen von Kleidung mit ideologischem oder religiösem Einfluss mit bedecktem Kopf“ – nicht ausdrücklich beim Tragen eines islamischen Kopftuchs. In den Gesetzesdokumenten wird jedoch die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck gebracht, das Tragen des islamischen Kopftuchs ausdrücklich zu verbieten, sagte der Präsident des Verfassungsgerichts, Christoph Grabenwarter, am Freitag. „Dies könnte muslimischen Mädchen den Zugang zu Bildung erschweren oder sie aus der Gesellschaft ausschließen.

Zwei Kinder und ihre Eltern hatten eine Klage eingereicht, die die Religionsfreiheit und den Religionsunterricht beeinträchtigte. Sie stellten auch fest, dass der Grundsatz der Gleichheit verletzt wurde, weil die jüdische Kippah oder Patka der Sikhs im Gegensatz zum muslimischen Hijab nicht verboten ist. In der Debatte geht es nur um das Kopftuch – muslimische Schleier wie die Burka oder der Nikab dürfen seit 2017 nicht mehr das Gesicht bedecken.

Die islamische Religionsgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) begrüßte das Urteil. Dies sollte das vorzeitige Tragen eines Kopftuchs für Kinder oder den elterlichen Zwang dazu nicht verteidigen, betonte der Präsident der IGGÖ, Ümit Vural. „Wir befürworten weder eine abfällige Haltung gegenüber Frauen, die sich aus persönlicher Überzeugung entschließen, das Kopftuch nicht zu tragen, noch können wir die Einschränkung der Religionsfreiheit für muslimische Frauen akzeptieren, die das Kopftuch als integralen Bestandteil ihres praktizierten Glaubens betrachten. „“

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Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat angekündigt, sich mit den Argumenten des Gerichts zu befassen. „Ich bedauere, dass Mädchen nicht die Möglichkeit haben, sich im Bildungssystem frei zu bewegen“, sagte der Minister.

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