Corona in Bayern: Befristete Maskenpflicht an Schulen - Bayern

Corona in Bayern: Befristete Maskenpflicht an Schulen – Bayern

Söder: Möglicherweise gestaffelter Unterrichtsbeginn

Montag, 31. August, 13.52 Uhr: Aus der Panne um die Corona-Tests für Reiserückkehrer scheint Söder gelernt zu haben. Die Erfahrung der vergangenen Wochen habe gezeigt, dass man nichts fordern solle, was man nicht umsetzen kann, sagte der Ministerpräsident bei der Pressekonferenz zum anstehenden Schulstart in Bayern. Der Freistaat müsse die Schulen bei den Maßnahmen unterstützen, etwa durch die Bereitstellung zusätzlicher Schulbusse. In Städten wie München, wo sich die Menschen oft zu Pendlerzeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln drängen, müsse man womöglich über einen gestaffelten Unterrichtsbeginn nachdenken.

Lehrerverband fordert bessere technische Ausstattung

Montag, 31. August, 13.40 Uhr: Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände begrüßt die Entscheidung, eine Maskenpflicht vorübergehend einzuführen, die Grundschulen aber außen vor zu lassen. „Wir brauchen so viel Sicherheit und so viel Unterricht wie möglich“, sagte Verbands-Präsidentin Walburga Krefting. Alle Maßnahmen müssten ständig überprüft werden, „wir brauchen so viel Sicherheit und so viel Unterricht wie möglich“. Außerdem betonte Krefting, dass Masken nur ein Baustein seien beim Infektionsschutz. Die Ausstattung an Schulen müsse verbessert werden, man müsse über Plexiglaswände, automatische Desinfektionsspender, Einzeltische oder Luftreinigungsanlagen diskutieren. Ein weiterer Aspekt sei die technische Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer, sagte Krefting, diese seien für den digitalen Distanzunterricht nicht gerüstet.

Landesschülersprecher: An den Schwächsten orientieren

Montag, 31. August, 13.22 Uhr: Die Entscheidung, eine vorübergehende Maskenpflicht einzuführen, wird auch von den Schüler-Vertretern begrüßt. Vorsicht sei besser als Nachsicht, sagte der bayerische Landesschülersprecher Joshua Grasmüller bei der Pressekonferenz nach dem gemeinsamen Bildungsgipfel mit Politik und Verbänden. Es gelte, sich in der Corona-Krise an den schwächsten Schülern und Lehrkräften zu orientieren, sagte Grasmüller mit Blick auf den Infektionsschutz.

Söder verkündet teilweise Maskenpflicht an bayerischen Schulen

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Montag, 31. August, 13.03 Uhr: Nach dem Ende der Sommerferien gilt an Bayerns Schulen zunächst für neun Schultage eine Maskenpflicht für alle Schüler im Unterricht. Ausgenommen bleiben Grundschüler, teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag nach Beratungen mit Eltern-, Lehrern- und Schülervertretern in der Staatskanzlei in München mit. Auch Lehrerinnen und Lehrer müssten anfangs Masken tragen, betonte Söder, nachdem es in der Frage kurz Verwirrung gab.

Sollte in einer Region auch nach den neun Tagen hohe Fallzahlen geben, kann die Maskenpflicht im Unterricht auch regional begrenzt verlängert werden oder neu verhängt werden. Das gilt für Städte und Landkreise, wo das Infektionsgeschehen über 35 liegt. Das würde zum jetzigen Zeitpunkt etwa für München gelten.

Für alle Schularten und Altersklassen gilt weiterhin, dass ein Mund-Nasen-Schutz im Nahverkehr, auf dem Schulweg, auf Schulgängen, Toiletten und dem Pausenhof verpflichtend ist. Ziel sei es, den Regelunterricht auch in der Krise bestmöglich aufrecht zu erhalten. „Wir wollen wieder Schule haben in Bayern“, sagte Söder, auch die Priorität sei klar: „Vollunterricht steht vor Distanzunterricht.“

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BLLV: Neues Schuljahr wird „keinesfalls ein normales sein“

Montag, 31. August, 12.40 Uhr: Der Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) fordert zum Start des neuen Schuljahrs am kommenden Dienstag (8. September) von der Staatsregierung mehr Realitätssinn. BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann sagte, momentan prallten „zwei Krisen aufeinander: der akute Lehrermangel und die Pandemie“. Nach wie vor wolle die Staatsregierung den Eindruck erwecken, die „riesigen Löcher“ in der personellen Versorgung an den Schulen könnten etwa mit Springern oder Pensionären „prima gestopft“ werden. Das sei nicht nur unglaubwürdig, sondern auch „vor allem nicht nachhaltig“. Fleischmann kritisierte, dass die Lehrerinnen und Lehrer „nur so viel geben“ könnten, „wie wir sind“. Zu den ohnehin vielen Aufgaben der Lehrkräfte komme nun noch die Umsetzung der Hygienemaßnahmen und eines möglichen Distanzunterrichtes hinzu – bei der „chronischen personellen Unterbesetzung“ etlicher Schulen sei das kaum machbar, zumal diese durch die Corona-Pandemie noch verschärft worden sei. Das neue Schuljahr werde nicht nur deshalb „keinesfalls ein normales sein und alle erneut vor viele Herausforderungen stellen“, sagte die BLLV-Vorsitzende. Sie forderte mehr Ehrlichkeit von der Politik.

Die Bildungsgewerkschaft GEW ging in ihren Forderungen am Montag noch weiter. Angesichts der geltenden Hygiene-Auflagen für größere Veranstaltungen sei es unverständlich, weshalb diese Obergrenzen für Teilnehmer sowie die Mindestabstände zwischen Personen nun an den Schulen nicht gelten sollten. Die GEW will, dass das Schuljahr nur mit halbierten Schülerzahlen startet sowie ein Teil weiter Distanzunterricht zu Hause erhält. Außerdem sollten für „alle Menschen im Schulbetrieb“ engmaschige Corona-Testungen angeboten werden. Eltern sollten fürs Zuhause-Bleiben eine „vollständige Lohnfortzahlung“ erhalten.

Ministerpräsident lädt zum Corona-Bildungsgipfel

Montag, 31. August, 8.25 Uhr: Einen Tag vor der entscheidenden Kabinettssitzung will Ministerpräsident Markus Söder am Montag mit Eltern, Lehrern, Schülern und Verbänden über das anstehende Ferienende beraten. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie der Unterricht in Bayern in der Corona-Krise sichergestellt werden kann. An dem Gespräch nimmt auch Kultusminister Michael Piazolo (FW) teil. Dabei dürfte es auch um die Frage gehen, wo an den Schulen Masken getragen werden müssen und welche sonstigen Hygieneauflagen den Regelbetrieb mit Präsenzunterricht sichern sollen. Die Ferien in Bayern enden eine Woche später am 7. September. Final beschließen wird Bayern das Schulkonzept in einer Sitzung des Ministerrates am Dienstag.

In Bayern gilt bisher wegen der Pandemie eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Orten, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Verstöße werden mit 250 Euro und 500 Euro im Wiederholungsfall geahndet. Eine Maskenpflicht in den Schulgebäuden außerhalb des Unterrichts und in den Schulbussen gilt als weitgehend sicher. Offen ist aber etwa auch noch, welche Vorschriften es für Lehrer geben wird.

Wichtige Fragen für den Schulbetrieb in der Pandemie betreffen aber auch den Umgang mit steigenden Infektionszahlen und dadurch möglicherweise notwendigen Schulschließungen samt des dann notwendigen Unterrichts von zu Hause. Bayern setzt zur Prävention der Infektion neben Masken insbesondere auf eine umfangreiche Teststrategie, diese soll durch frühzeitige Befunde ausdrücklich auch Mitarbeiter an Schulen, Schüler und ihre Familien vor einer unbemerkten Ansteckung mit dem Virus schützen.

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet über Alkoholverbot

Montag, 31. August, 8.02 Uhr: Wegen steigender Coronazahlen gilt in München seit Freitag ein nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum. Wegen des schlechten Wetters am Wochenende blieben allerdings viele Menschen daheim. Dem Kreisverwaltungsreferat waren am Sonntag keine Verstöße gegen die neue Allgemeinverfügung bekannt, die den Verkauf alkoholischer Getränke zwischen 21 Uhr und sechs Uhr früh verbietet; nach 23 Uhr darf im öffentlichen Raum auch kein Alkohol getrunken werden. Die Polizei registrierte ebenfalls keine Anzeigen – weder wegen des Verkaufs noch wegen des öffentlichen Konsums, wie ein Sprecher am Sonntag mitteilte.

Der Streit über die Einschränkung geht indes an diesem Montag in die nächste Runde. Dann soll der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als zweite und letzte Instanz darüber entscheiden, ob die Maßnahme angemessen ist, um die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus zu drücken. Das Verwaltungsgericht München hatte am Freitagabend einem Kläger recht gegeben, der die Verhältnismäßigkeit des Trinkverbots in Zweifel gezogen hatte; das Verkaufsverbot wurde nicht beanstandet.

Tausende Reiserückkehrer lassen sich an der Grenze testen

Sonntag, 30. August, 16.30 Uhr: In München hat am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) am Samstag eine weitere Coronavirus-Teststation für Reiserückkehrer eröffnet. Der Start sei erfolgreich verlaufen, teile das Gesundheitsministerium am Tag danach mit. Zur Premiere habe man etwa 200 Personen am ZOB getestet. Dass es nun auch dort eine Testmöglichkeit gibt, ist insofern überraschend, da das Ministerium noch vergangene Woche dafür keinen Bedarf sah.

An den Teststationen an den bayerischen Autobahnen bei Heuberg, Hochfelln-Nord und Donautal-Ost kam es am Wochenende vereinzelt zu kurzen Wartezeiten, wie das Ministerium weiter mitteilte. Dort habe man mehrere tausend Personen getestet. Genaue Zahlen nannte das Ministerium am Sonntagnachmittag noch nicht. Zu Stoßzeiten hätten alle Teststraßen geöffnet werden müssen. Der Dienstleister Eurofins, der die Tests durchführt, habe vorsorglich sein Personal aufgestockt. Zudem halfen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie das Technische Hilfswerk, Feuerwehr, Polizei und die Autobahnmeisterei.

Ministerium: Handys müssen in der Schule aus bleiben

Sonntag, 30. August, 8.55 Uhr: Bayerns Schüler dürfen auch in Zukunft in der Regel nicht ihre Smartphones zur Nutzung der Corona-Warn-App in der Schule einschalten. Der Regensburger Jugendbeirat ist mit einer entsprechenden Initiative gescheitert. Das Kultusministerium betonte, dass nur in Einzelfällen der Nutzung der Corona-App erlaubt werden könne, wenn Schüler sich dadurch sicherer fühlten. Grundsätzlich ist die Nutzung der Handys auf dem Schulgelände den Kindern und Jugendlichen im Freistaat verboten, wenn die Geräte nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden.

Die Regensburger Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD) hatte die Initiative der Jugendlichen unterstützt, die Handys in den Schulen aufgrund der Pandemie einschalten zu dürfen. Doch der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien der Oberpfalz wies das Anliegen mit der Begründung zurück, dass die Nutzung der Warn-App an Schulen nicht erforderlich sei. Denn dort könnten im Unterschied zum öffentlichen Raum Infektionsketten auch ohne die App schnell erkannt und nachverfolgt werden. Ein Sprecher des Kultusministeriums ergänzte, dass die Nutzung der Corona-App ansonsten sehr sinnvoll sei. „Während des Schulweges ist die freiwillige Nutzung der App ohnehin uneingeschränkt möglich.“ Am 8. September beginnt im Freistaat wieder der Unterricht.

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Die Vorsitzende des Jugendbeirats in Regensburg, Leyla Stanojević, ist von der Position des Ministeriums nicht überzeugt. „Wenn die vom Staat entwickelte App schon nicht in staatlichen Einrichtungen benutzt werden darf, kann der Staat dies auch kaum von privaten Unternehmen erwarten“, sagte sie.

FDP gegen weitreichende Verbote bei zweiter Corona-Welle

Sonntag, 30. August, 8.42 Uhr: Die FDP im bayerischen Landtag ist für den Fall weiter steigender Corona-Zahlen gegen weitreichende Verbote und Maßnahmen wie generelle Schul- und Kita-Schließungen. „Einen erneuten landesweiten Lockdown oder pauschale Ausgangsverbote darf es nicht geben“, heißt es in einem sechsseitigen Positionspapier, das die Fraktion beschlossen hat und das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Aus der ersten Covid-19-Welle müssten Lehren gezogen werden, um sich besser auf mögliche weitere vorzubereiten. „Wir müssen mittelfristig lernen, mit dem Virus zu leben.“

„Die harten Einschränkungen während der ersten Welle haben uns Zeit verschafft, um Erkenntnisse über das Virus zu gewinnen, differenziertere Strategien zu entwickeln und personelle sowie materielle Kapazitäten für die Pandemiebekämpfung aufzubauen“, sagte Fraktionschef Martin Hagen. Ein neuerlicher landesweiter Lockdown „wäre ein Eingeständnis des Scheiterns der Politik“. Präventionsmaßnahmen wie Abstandsregeln, Hygienemaßnahmen und das Tragen von Masken hätten sich als wirksam erwiesen und sollten aufrechterhalten werden. Um Ansteckungen durch sogenannte Aerosole zu verhindern, seien Freiluftveranstaltungen besser als Versammlungen in geschlossenen Räumen. „Aus diesem Grund sehen die Liberalen auch Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen skeptisch“, hieß es.

Ferner spricht sich die FDP in dem Papier unter anderem dafür aus, begrenzte Testkapazitäten nicht flächendeckend einzusetzen, sondern gezielt etwa Menschen mit Symptomen oder Pflegepersonal zu testen. Zum Nachverfolgen von Infektionsketten sollten die Gesundheitsämter mit mehr Personal ausgestattet werden. Der Schutz von Risikogruppen dürfe nicht wieder zur totalen sozialen Isolation von Kranken und Pflegebedürftigen führen. Und weiterhin sollten genug Pflegekräfte in einem Pool zur Verfügung stehen, um ausfallende Kollegen zu ersetzen. Bundesweit einheitliche Regeln und Sanktionen halten die Liberalen laut dem Papier „weder für notwendig noch für zielführend“. Im Gegenteil habe sich der Föderalismus in der Corona-Krise bewährt, weil die Bundesländer in unterschiedlichem Maß betroffen seien. „Die vergleichsweise hohen Fallzahlen in Bayern rechtfertigen keine Einschränkungen für die Bürger anderer Bundesländer, die das Infektionsgeschehen besser im Griff haben als der Freistaat.“

Rechtsstreit um Münchner Alkoholverbot

Samstag, 29. August, 13.30 Uhr: Ein Mann hat mit einer Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erreicht, dass das Alkoholverbot in München außer Kraft gesetzt wird – allerdings nur für ihn persönlich. Doch auch sonst müssen die Gerichte erst noch prüfen, ob der Erlass, wonach ab 23 Uhr kein Alkohol im öffentlichen Raum mehr konsumiert werden darf, überhaupt rechtens ist.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) verteidigte das Verbot der Stadt. „Ich habe keinerlei Anlass, nur aufgrund dieser erstinstanzlichen Entscheidung den Vollzug auszusetzen“, erklärte er am Freitagabend umgehend. „Solange wir keine letztinstanzliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben, gehen wir von der Rechtmäßigkeit unserer auch mit dem Gesundheitsministerium abgestimmten Maßnahmen aus.“

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