Corona-Gipfel: Bund und Länder stimmen zu

Corona-Gipfel: Bund und Länder stimmen zu

Ministerpräsident und Bundeskanzlerin Merkel hat stundenlang überlegt. Letztendlich wurde eine Einigung über erhebliche Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren an Corona-Hotspots und viele andere Maßnahmen erzielt. Vorsätze auf einen Blick.

Bund und Länder haben sich auf einheitlichere Regeln für den Umgang mit der Koronapandemie geeinigt. Die Ministerpräsidenten haben mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vereinbart, die Maskenanforderungen an Krisenherden mit zahlreichen Infektionen zu verschärfen und die Feierlichkeiten noch weiter einzuschränken. Darüber hinaus sollten regionale Ausbrüche in Zukunft schneller behoben werden. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, wenn in einer Woche 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner auftreten. Wenn die sogenannte Inzidenz 50 beträgt, sollten noch strengere Beschränkungen gelten. Vorsätze auf einen Blick.

Maskenanforderung

In einem Gebiet mit mehr als 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen sollte der Mund- und Nasenschutz auch im öffentlichen Raum angewendet werden, wenn Menschen in der Nähe oder überfüllt sind. Bei einer Inzidenz von 50 könnte die Maskenanforderung weiter erweitert werden. Bisher war die Maskenanforderung für Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel im ganzen Land einheitlich, in einigen Risikobereichen auch für einige Straßen und öffentliche Gebäude, solange Sie nicht an Ihrem eigenen Platz sitzen. der Arbeit.

Feiern und Veranstaltungen

Die Anzahl der Teilnehmer an den Feierlichkeiten sollte an Hotspots mit einer Inzidenz von 35 bis 25 Teilnehmern in öffentlichen und 15 in privaten Räumen begrenzt werden. Die Anzahl der Teilnehmer an anderen Veranstaltungen sollte dann ebenfalls begrenzt sein. Bei mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche dürfen nur zehn Teilnehmer an Feierlichkeiten in öffentlichen und privaten Räumen teilnehmen, während Gäste in privaten Räumen nur aus zwei Haushalten stammen können. Andere Veranstaltungen sollten auf 100 Teilnehmer begrenzt sein. Es kann Ausnahmen geben, wenn mit dem Gesundheitswesen ein Hygienekonzept vereinbart wird.

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Ausgangssperre

Wenn die Grenze von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche überschritten wird, sollte es eine Ausgangssperre für Restaurants und Pubs in der betroffenen Nachbarschaft oder Stadt geben. Bei einer Inzidenz von 50 ist die Ausgangssperre ab 23 Uhr anzuwenden, einschließlich eines Verbots des Verkaufs von Alkohol. Diese Regelung gilt bereits in Hotspots wie Berlin und Frankfurt am Main.

Unterkunftsverbot

Die Entscheidung über das Unterkunftsverbot, das einige Bundesländer Gästen in Risikogebieten auferlegt haben, wurde verschoben. Dies wird im November erneut besprochen – nach der Herbstpause. Merkel und die Ministerpräsidenten forderten, unnötige Reisen in Risikogebiete und Krisenherde zu vermeiden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Die von den Regierungschefs beschlossenen Regeln gelten nicht automatisch, sondern müssen in den entsprechenden Verordnungen jedes Bundeslandes festgelegt werden. Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen haben bereits in den Protokollerklärungen Vorbehalte gegen die Festregeln geäußert.



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