Brüssel genehmigt Joint Venture von RTL/ProSiebenSat.1 für adressierbares Fernsehen

Brüssel genehmigt Joint Venture von RTL/ProSiebenSat.1 für adressierbares Fernsehen

Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für adressierbares Fernsehen durch die deutschen Sendergruppen RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die geplante Transaktion zwischen RTL und der zu ProSiebenSat.1 gehörenden Seven.One Entertainment Group angesichts der begrenzten Einnahmen und Vermögenswerte des Gemeinschaftsunternehmens in der europäischen Raumfahrtwirtschaft keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Die Transaktion wurde im Rahmen des vereinfachten Fusionskontrollverfahrens geprüft.

Mit dieser Entscheidung wollen die beiden großen deutschen Privatsender eine optimierte Zugänglichkeit und die Implementierung bereits bestehender nicht-proprietärer technischer Standards wie HbbTV vorantreiben. Das Joint Venture zielt insbesondere darauf ab, Sendern und Herstellern von Unterhaltungselektronik App-basierte Tools zur Verfügung zu stellen, mit denen sie testen und zertifizieren können, dass ihre jeweiligen Addressable-TV-Technologien die technischen Anforderungen für die Umsetzung erfüllen, so die Kommission.

Diese Lösungen werden für alle europäischen Sender lizenzierbar sein.

RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 sind bereits Partner im Joint Venture d-force, um Werbetreibende dabei zu unterstützen, ihre Zielgruppen über Addressable TV und Online-Video vermarktungsübergreifend und mit entsprechend hoher Reichweite anzusprechen.

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